Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt.
Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.
Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit.
An die bewilligte Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Befunde, Röntgenaufnahmen, etc.
Des Weiteren wäre es sehr wünschenswert, Sie würden ein
eigenes (sauberes) Handtuch zur jeweiligen Behandlung mitbringen.
Im Download-Bereich finden Sie PDF´s von uns (Gesundheitsfragebogen, Datenschutz, etc.) Bitte laden Sie sich die für Sie passenden PDF´s und bringen Sie ausgefüllt zum ersten Termin mit.
(Es ist auch möglich, sich die Unterlagen bei uns in der Praxis zu holen.)
Bei Fragen zum Thema Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse informieren wir Sie gerne vor Ort oder per Telefon. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter +049 02294 9999311+049 02294 9999311.
Generell ist es bei gesetzlich versicherten Personen so, dass diese 10€ pro Verordnung plus 10% des Gesamtwertes selber tragen müssen. Ausnahmen sind jedoch möglich.
Sprechen Sie Uns an!
Die Verordnung ist innerhalb von 28Tagen nach Ausstellungsdatum zu beginnen (und nicht quartalsabhängig!!!)
Bitte melden Sie sich deshalb zeitig bei uns, da immer mit Wartezeit auf Termine zu rechnen ist.
Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden.
Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.
Montag | 08:00 - 19:00 |
Dienstag | 08:00 - 20:00 |
Mittwoch | 08:00 - 17:00 |
Donnerstag | 08:00 - 20:00 |
Freitag | 08:00 - 15:00 |
Therapiepraxen sind Bestellpraxen.
Dies bedeutet, dass wir mit Ihnen einen genauen Termin für Ihre Therapie vereinbaren. Sie müssen (in der Regel) nicht warten und erhalten Ihre Therapie genau zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Damit dies möglich ist bestellen wir für einen Therapeuten nicht gleichzeitig mehrere Patienten ein. Sicherlich kennen Sie die Wartezeitproblematik aus anderen Bereichen im Gesundheitswesen.
Um Ihnen und den anderen Patienten die pünktliche Behandlung zu ermöglichen möchten wir Sie bitten
spätestens 24 Stunden vor Ihrem geplanten Termin abzusagen, falls Sie den Behandlungstermin nicht wahrnehmen können.
In diesem Falle tragen wir den Einkommensausfall.
Der Ausfall entsteht dadurch, dass die Krankenkassen Therapiepraxen für die Ausfallzeit keine Vergütung zahlen.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin
nicht oder kurzfristiger als 24 Stunden vorher absagen,
müssen wir Ihnen unseren Einkommensausfall privat in Rechnung stellen.
(Krankheit als Absagegrund stellt hierbei nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Ausnahme dar!)
Bitte haben Sie für diese Regelung Verständnis.
Hinweis: die Regelung zur privaten In-Rechnung-Stellung bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen erfolgt auf der Grundlage des §611 und §615 Bürgerliches Gesetzbuch.
Hier ist geregelt, dass wer eine durch einen Dienstvertrag
(ein Behandlungsvertrag ist ein Solcher) geregelte Leistung
(die Behandlung) nicht in Anspruch nimmt, die vereinbarte Vergütung trotzdem zahlen muss.
Die 24-Stundenregelung sichert es Ihnen, dass Sie nur kurzfristigere oder gar nicht abgesagte Termine privat zahlen müssen.